Impressum
Firmenname: Nexia TU Wirtschaftsprüfung GmbH
Produkte und Dienstleistungen
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechnungswesen mit Buchhaltung und Lohnverrechnung
Firmensitz: Gonzagagasse 13, 1010 Wien
Firmenbuchnummer: FN 433187s
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Aufsichtsbehörde: Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Telefon: +43 1 5338832
Fax: +43 1 5338832 14
Inhalt: Mag. Ingo Gruss
Bitte beachten Sie, dass alle Informationen, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen allgemein sind. Es ist unser Bestreben, deren Korrektheit sicherzustellen, dennoch bitten wir Sie, in Ihrem eigenen Interesse Ihre Entscheidungen nicht ohne zusätzliche individuelle Beratung zu treffen. Alle Angaben auf dieser Homepage erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren und/oder der Nexia TU Wirtschaftsprüfung GmbH wird in jeder Hinsicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass es sich bei den behandelten Materien um komplexe und schwierige Rechtsgebiete handelt, die auch einem ständigen Wandel durch Gesetzesänderungen sowie durch Änderungen von Verwaltungspraxis und Judikatur unterliegen.
Sämtliche auf dieser Website publizierten Beiträge stehen unter dem Schutz des österreichischen bzw. internationalen Urheberrechts. Alle weiteren Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung, sowie der Übersetzung, bleiben vorbehalten. Der Nachdruck ist ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung der Nexia TU Wirtschaftsprüfung GmbH und unter Quellenangabe gestattet.
Haftungsausschluss
Die Nexia TU Wirtschaftsprüfung GmbH ist Mitglied des Netzwerks „Nexia International“ (Nexia). Nexia ist ein weltweit führendes Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen. Wenn Sie sich für ein Nexia-Unternehmen entscheiden, erhalten Sie weltweit einen reaktionsschnelleren, persönlicheren und von Partnern geleiteten Service. Nexia ist ein hochaktives Netzwerk, das die Qualität fördert und die Zusammenarbeit erleichtert, damit seine Mitgliedsunternehmen effektive lokale und globale Lösungen anbieten können. Nexia-Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden einen von Partnern geleiteten Service, der Kontinuität, Fachwissen und ein tiefes Verständnis für das Geschäft des Kunden gewährleistet. Sie zeichnen sich durch Menschen aus, die einen Unternehmergeist haben und in enger Beziehung zu KMU und inhabergeführten Unternehmen stehen können. Nexia-Firmen konzentrieren sich auf die Unterstützung lokaler Unternehmen während ihres Wachstums und können über das Nexia-Netzwerk ihren Kunden auch dabei helfen, sich sicher in neue internationale Märkte zu wagen. Nexia International Limited, ein auf der Isle of Man registriertes Unternehmen, das das Nexia International-Netzwerk betreibt, erbringt keine Dienstleistungen im eigenen Namen oder auf andere Weise. Nexia International Limited und die Mitgliedsfirmen des Nexia International-Netzwerks (einschließlich der Mitglieder, die unter einem Namen handeln, der das Wort NEXIA enthält) sind nicht Teil einer weltweiten Partnerschaft. Nexia International Limited übernimmt keine Verantwortung für die Begehung einer Handlung oder die Unterlassung von Handlungen oder die Haftung eines seiner Mitglieder. Jede Mitgliedsfirma innerhalb des Nexia International-Netzwerks ist eine separate juristische Person. Die Marken NEXIA INTERNATIONAL, NEXIA und das NEXIA-Logo sind Eigentum von Nexia International Limited und werden unter Lizenz verwendet. Verweise auf Nexia oder Nexia International beziehen sich auf Nexia International Limited oder auf das Firmennetzwerk „Nexia International“, je nach Kontext. Weitere Informationen finden Sie unter www.nexia.com.
Pflichten zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Berufsberechtigte müssen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeignete, innerorganisatorische Maßnahmen treffen, die in angemessenem Verhältnis zu Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit stehen. Berufsberechtigte haben einen besonderen Beauftragten zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des BiBuG 2014 zu bestellen, wenn dies nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit erforderlich ist. In unserem Unternehmen ist das Mag. Harald Czajka.
Das Hinweisgebersystem der Bilanzbuchhaltungsbehörde
Das internetbasierte Hinweisgebersystem der Bilanzbuchhaltungsbehörde bietet jeder natürlichen Person die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße eines Berufsberechtigten nach BiBuG 2014 gegen die Pflichten zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach §§ 43-52d BiBuG 2014 anonym der Bilanzbuchhaltungsbehörde zu melden.
Bleibe ich bei meiner Meldung wirklich anonym?
Unser Hinweisgebersystem wird von unserem externen Partner Whistleblowing Centre zur Verfügung gestellt und verläuft getrennt von unseren allgemeinen Kommunikationskanälen.
Dadurch werden Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit Ihrer Meldung gewährleistet und unbefugte Dritte vom Zugang ausgeschlossen.
Ihre Meldung benötigt keine personenbezogenen Daten von Ihnen und jede weitere Kommunikation mit Ihnen erfolgt über ein anonymes und passwortgeschütztes Postfach. Ihre Zugangsdaten werden Ihnen nach Abschicken Ihrer Meldung auf dem Bildschirm angezeigt.
Verletze ich durch eine Meldung Bekanntmachungsbeschränkungen?
Nein, eine Meldung über das Hinweisgebersystem der Bilanzbuchhaltungsbehörde gilt nicht als Verletzung einer vertraglich oder durch Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen geregelten Bekanntmachungsbeschränkung und darf keine rechtlich nachteiligen Folgen nach sich ziehen.
Wann kann ich melden?
Eine natürliche Person kann der Bilanzbuchhaltungsbehörde über das Hinweisgebersystem melden,
-
wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Das bedeutet, wenn Sie aufgrund der Kenntnis von Hinweisen annehmen, dass ein Berufsberechtigter der Bilanzbuchhaltungsberufe gegen seine Pflichten zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen hat und die Annahme über eine bloße Vermutung hinausgeht.
-
wenn Sie in in gutem Glauben über die Verletzung der Pflichten zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung des Beschuldigten sind.
Was soll eine Meldung enthalten?
Eine Meldung soll jene Hinweise enthalten, aufgrund derer Sie annehmen, dass ein Berufsberechtigter nach BiBuG 2014 gegen seine Pflichten zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen hat. Als solche können etwa Unterlagen wie Dokumente, Fotos, E-Mails oder Ähnliches dienen.
Welche Meldungen sind nicht für unser Hinweisgebersystem geeignet?
Offenkundig substratlosen Meldungen wird nicht nachgegangen. Allen anderen Meldungen, welche obengenannte Voraussetzungen erfüllen und über das Hinweisgebersystem eingehen, geht die Bilanzbuchhaltungsbehörde nach.
Meldungen über arbeitsplatzbezogene Probleme sind an die hierfür zuständigen Stellen wie etwa Arbeiterkammer, Gewerkschaft, Betriebsrat oder Ähnliche zu richten.
Verdachtsmeldungen über Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sind direkt an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt zu richten. Die Bilanzbuchhaltungsbehörde unterrichtet diese allerdings, wenn die Meldung Tatsachen aufdeckt, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen könnten.